AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Putzen123 gültig ab den 01.01.2024

Präambel
Die Firma Putzen123, mit Sitz in Berlin und München, bietet Reinigungsdienstleistungen für private und gewerbliche Kunden an.


Die Leistungen werden von Reinigungskräften oder Subunternehmern ausgeführt.

Es handelt sich um Werk- und Dienstverträge, bei denen die Auftragnehmerin sich bedient.

§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle angebotenen Dienstleistungen von Putzen123. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle von der Auftragnehmerin angebotenen Dienstleistungen sowie für die Nutzung der IT Infrastruktur der Auftragnehmerin zum Vergleichen, Auswählen und Bestellen von Dienstleistungsangeboten bzw. für alle zwischen der Auftragnehmerin und den jeweiligen Auftraggebern abgeschlossenen Verträge. Entgegenstehende Geschäfts-/Nutzungsbedingungen der jeweiligen Auftraggeber finden keine Anwendung. Sofern individuell anderslautende Konditionen zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin vereinbart werden, gehen diese den Regelungen dieser AGB vor. Die Präambel ist verbindlicher Bestandteil dieser AGB.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Angebote von Putzen123 sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein verbindliches Angebot abgibt und dieses von Putzen123 angenommen wird.

(1) Sämtliche Angebote der Auftragnehmerin sind zunächst freibleibend. Es handelt sich lediglich um Aufforderungen zur Abgabe bindender Angebote durch den Auftraggeber.

(2) Der Auftraggeber gibt gegenüber der Auftragnehmerin ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages i. S. d. § 145 BGB ab, indem er auf der Plattform www.putzen123.de Dienstleistungen aus dem Angebot der Auftragnehmerin auswählt und die während des Bestellverlaufs bereitgestellten Anweisungen befolgt.

Alternativ gibt der Auftraggeber gegenüber der Auftragnehmerin ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab, wenn er einer Aufforderung der Auftragnehmerin per E-Mail oder telefonisch zustimmt.

(3) Das verbindliche Angebot des Auftraggebers kann die Auftragnehmerin innerhalb einer angemessenen Frist gem. § 147 BGB annehmen (z.B. durch Versendung einer E-Mail, in welcher das Angebot des Auftraggebers ausdrücklich angenommen wird, also durch ausdrückliche Bestätigung, oder konkludent durch Übersendung des Reinigungsplans). Die einfache Eingangsbestätigung des Angebots des Auftraggebers durch die Auftragnehmerin (z.B. in Form einer automatisierten Bestätigungs-E-Mail) stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme i. S. d. § 147 BGB dar.

(4) Sofern der Auftraggeber ein Angebot im Wege der individuellen Kommunikation (z.B. am Telefon, per E-Mail) an das Vertriebsteam der Auftragnehmerin richtet, so erfolgt in diesen Fällen die Annahme dieses Angebots durch die Auftragnehmerin erst mit Übermittlung des gegengezeichneten Vertragsdokumentes. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin wird geschlossen, sobald der Auftraggeber die Vertragsbedingungen bestätigt hat, indem er auf den Link der Seite mit den Bedingungen des unverbindlichen Angebots wiedergibt.

Sobald der Auftraggeber auf diesen Bestätigungslink geklickt hat, sendet die Auftragnehmerin ihm eine Bestätigungs-E-Mail um den digital abgeschlossenen Abschluss des Vertrags zu bestätigen.

§ 3 Art und Umfang der Leistung
Putzen123 verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen fachgerecht und fristgerecht auszuführen.
Das Personal erhält Anweisungen nur von Putzen123.

(1) Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die im Rahmen des geschlossenen Vertrages zu erbringenden Leistungen leistungs-, fach- und fristgerecht auszuführen.

(2) Die Auftragnehmerin stellt das erforderliche Personal, dies umfasst auch die Bereitstellung von Arbeitskräften durch Partnerunternehmen.

(3) In der Regel ist das Personal verpflichtet, Anweisungen hinsichtlich der Durchführung der Dienstleistungen nur von der Auftragnehmerin beziehungsweise dessen Bevollmächtigten entgegenzunehmen. Für von dem Auftraggeber bzw. dessen Bevollmächtigten erteilte Anweisungen an das Personal haftet ausschließlich der Auftraggeber.

(4) Die Absätze §3.2 – §3.4 gelten auch für eventuell eingesetzte Arbeitskräfte von Partnerunternehmen.

§ 4 Zusätzliche Leistungen
Änderungen oder Zusatzleistungen müssen über Putzen123 vereinbart werden, nicht über das Personal.

(1) Arbeiten, die nicht in dem Vertrag oder in dem Auftrag des Auftraggebers aufgeführt sind (z.B. Sonderreinigungen), werden gesondert angeboten und vergütet ausgeführt.

(2) Auftragsänderungen und Auftragserweiterungen werden ausschließlich über die Auftragnehmerin, nicht über das eingesetzte Personal erteilt bzw. angenommen.

§ 5 Vertraulichkeit und Datenschutz
Putzen123 verpflichtet sich zur Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen und zur Einhaltung des Datenschutzes.


(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über ihr bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie alle dienstlichen Angelegenheiten auch über die Vertragslaufzeit hinaus Stillschweigen zu bewahren.
Das von ihr eingesetzte Personal ist hierüber ebenfalls unterrichtet.

(2) Das Personal ist weiterhin über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten zu unterrichten.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die Arbeitsmaterialien bereit und ermöglicht Zugang zu den zu reinigenden Räumen.

(1) Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser (kalt und warm), den Strom sowie geeignete Räume zur Aufbewahrung von Material, Geräten etc. unentgeltlich zur Verfügung.

(2) Die zu reinigenden Räumlichkeiten des Auftraggebers müssen zur vereinbarten Reinigungszeit dem Personal der Auftragnehmerin zugänglich sein oder freigemacht werden.

(3) Der Auftraggeber hat die vereinbarte Vergütung fristgerecht (d.h. in der Regel monatlich) zu zahlen. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung eines Betrages i. H. v. mindestens zwei Monatsvergütungen im Verzug, so steht es der Auftragnehmerin frei, die vertraglich geschuldeten Leistungen gem. § 273 BGB einzustellen. Der Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung für die gesamte vereinbarte Laufzeit des Vertrags bleibt hiervon unberührt. Die Auftragnehmerin kann in diesem Fall die Erbringung weiterer vertraglich vereinbarter Leistungen von einer entsprechenden Vorauszahlung durch den Auftraggeber abhängig machen.

Kündigt der Auftragnehmer den Vertrag außerordentlich aufgrund andauernden Zahlungsverzuges durch den Auftraggeber, ist ein pauschaler Schadensersatz i. H. v. 100% der bis Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit vom Auftraggeber zu zahlenden Vergütung geschuldet.

§ 7 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem Vertrag oder Auftrag des Auftraggebers.

(1) Die Auftragnehmerin erhält vom Auftraggeber für die nach der jeweiligen Vereinbarung zu erbringenden Leistungen eine Vergütung gemäß dem Vertrag oder Auftrags des Auftraggebers.


(2) Wenn vereinbart, erhält die Auftragnehmerin für die Bereitstellung der Reinigungsmittel von Seiten des Auftraggebers eine Vergütung gemäß dem Vertrag oder Auftrags des Auftraggebers.


Das Eigentum an den vorgenannten Verbrauchsmaterialien geht zum Zeitpunkt der Bereitstellung beim Auftraggeber auf diesen über.

(3) Soweit nicht anders und explizit vereinbart, gelten alle angegebenen Preise zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer und beziehen sich auf eine Durchführung der angebotenen Dienstleistungen an Werktagen von Montag bis Samstag ausschließlich der zuschlagspflichtigen Arbeitszeiten. Wenn die Reinigung an einem Sonntag oder einem Feiertag stattfindet, wird der für diese Dienstleistung vereinbarte Preis um 80% (exkl. MwSt.) erhöht. Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, bestimmt sich nach den Feiertagsgesetzen der einzelnen Bundesländer, in denen die Reinigung stattfindet. Außerdem gilt ein Sonderpreis für jede Reinigung, die am 1. Mai, Neujahrstag, 1. und/oder 2. Weihnachtstag stattfindet: in diesem Fall wird der Preis um 200 % (exkl. MwSt.) erhöht. Bei Reinigungen in der Zeit von 22:00 – 05:00 Uhr stattfindet, wird der für diese Dienstleistung vereinbarte Preis um 30% (exkl. MwSt.) erhöht.


(4) Das Recht auf Erhöhung der vereinbarten Preise steht der Auftragnehmerin zu, wenn a) sich die Preisermittlung der zugrundeliegenden Stundenverrechnungssätze aufgrund eines neuen Lohn- oder Rahmentarifvertrags ändern, b) sich die für die Beschäftigungsart gültigen gesetzlichen Bestimmungen und deren Folgekosten ändern, c) die Sozialgesetzgebung oder deren Beiträge Veränderungen hervorrufen, d) sich sonstige gesetzliche oder steuerliche Änderungen ergeben.

(5) Die Preiserhöhung beträgt 80/100 der zur Grundlage anstehenden Erhöhungsfaktoren. Der vertraglichen Preisvereinbarung liegt der Lohntarif des Gebäudereinigerhandwerks zugrunde. Für Fragen, ob Lohnerhöhungen vorliegen, sind die Tarifverträge des Gebäudereinigerhandwerks maßgebend.

§ 8 Auftragserfüllung
Leistungen gelten als erfüllt und abgenommen, wenn keine Einwände seitens des Auftraggebers erfolgen.

(1) Die der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen gelten als auftragsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn der jeweilige Auftraggeber nicht unverzüglich im direkten Anschluss an die jeweilige Leistungserbringung (dies gilt gleichermaßen bei einmaligen sowie bei wiederkehrenden Leistungen der Auftragnehmerin) schriftlich begründete Einwendungen erhebt, wobei Art, Umfang, Zeit und Ort der geltend gemachten Einreden genau beschrieben werden müssen.

(2) Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber, unbeschadet der Vorschrift des § 281 Abs. 2 BGB, der Auftragnehmerin schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.

(3) Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist die Auftragnehmerin zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an die Auftragnehmerin weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit beziehungsweise Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.


(4) Kann der Mangel nicht beseitigt werden oder ist für den Auftraggeber ein weiterer Nacherfüllungsversuch nicht zumutbar, kann er an Stelle der Nacherfüllung eine Herabsetzung der Vergütung verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.

§ 9 Haftung von Putzen123
Putzen123 haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden ist durch eine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt.

(1) Die Auftragnehmerin haftet gegenüber dem Auftraggeber bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ausnahmen hierzu regeln die nachfolgenden Absätze:

2) Auf Schadensersatz haftet die Auftragnehmerin – ganz gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


(3) Beim Vorliegen eines geringeren Verschuldungsgrades als grober Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin jeweils nur a. für Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; b. für Schäden aufgrund der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (bzw. der Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf [Hauptvertrags-/Kardinalpflichten]). In diesen Fällen ist die Haftung der Auftragnehmerin auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.


(4) Für Schäden, die nachweislich auf Dienstleistungen der Auftragnehmerin zurückzuführen sind, haftet die Auftragnehmerin im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung bei der Ergo Versicherung AG.


(5) Die Haftung der Auftragnehmerin für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, derer sie sich bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient, richtet sich nach den Regelungen des § 9 Abs. 1 bis 4 dieser allgemeinen Vertragsbedingungen.


(6) Die Auftragnehmerin ist nicht für Inhalte Dritter verantwortlich, die auf ihrer Website oder App verlinkt sind, und übernimmt weder eine Haftung noch eine Gewähr für die Richtigkeit entsprechender verlinkter Webseiten Dritter. Gleiches gilt hinsichtlich der Einhaltung datenschutzrechtlicher Regelungen und Bestimmungen auf den verlinkten Webseiten Dritter.


(7) Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die durch ein Fremdverschulden oder nicht zu vertretende Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Webseite, App. etc. entstehen (z.B. nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets, Störungen der Telekommunikationsnetze etc.).


(8) Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der eingesetzten oder angebotenen Reinigungs- und sonstigen Produkte entstehen.

(9) die Auftragnehmerin haftet weiter nicht für Schäden (einschl. Leistungsausfällen) die auf Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche oder hoheitliche Anordnungen, Krieg, Ausnahmezustände, Epidemien, Infrastrukturausfälle usw.) zurückzuführen sind.‍


§ 10 Haftung und Hinweispflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet bei Verletzung von Pflichten. Er muss besondere Hinweise zu Reinigungsgegenständen geben.


(1) Der Auftraggeber haftet gegenüber der Auftragnehmerin bei der Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.


(2) Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der eingesetzten oder angebotenen Reinigungs- und sonstigen Produkte entstehen. Insbesondere beim Vorliegen einer besonderen Beschaffenheit und/oder besonderer Eigenschaften der zu reinigenden Oberflächen, Gegenstände etc. muss der Auftraggeber die Auftragnehmerin gesondert hierauf hinweisen, damit die Auftragnehmerin in die Lage versetzt wird, die bei der Reinigung anzuwendenden Verfahren und zu verwendenden Reinigungsmittel entsprechend anzupassen. Ebenso hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin gesondert darauf hinzuweisen, wenn bestimmte Oberflächen, Gegenstände etc., mit denen die Reinigungskräfte der Auftragnehmerin bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bestimmungsgemäß in Kontakt kommen, besonders wertvoll sind (z. B. wenn es sich dabei um wertvolle Vasen, Skulpturen, Bilder o. ä. handelt). Unterlässt der Auftraggeber entsprechende Hinweise, so haftet die Auftragnehmerin diesem gegenüber für die daraus resultierenden Schäden nur in beschränktem Umfang – d. h. bei der Berechnung des Schadens ist lediglich der Wert eines vergleichbaren Gegenstands mittlerer Art und Güte in Ansatz zu bringen.

§ 11 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
Putzen123 verpflichtet sich zur Einhaltung des AEntG. Der Auftraggeber kann Nachweise verlangen.


(1) Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, sich an die Vorschriften des AEntG zu halten. Dies beinhaltet u.a. die Zahlung des verbindlich vorgeschriebenen Tariflohns für das Gebäudereinigerhandwerk. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den Auftraggeber von seiner Haftung auf den Mindestlohn zu befreien.


(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit aktuelle Nachweise (z.B. Stundennachweise, Lohnabrechnungen, Mitarbeiterlisten) über die Einhaltung des AEntG zu verlangen. Dem Auftraggeber ist für den Fall der Nichtvorlage der verlangten Nachweise vorbehalten, fällige Zahlungen einzubehalten.

§ 12 Vertragsdauer/Änderung/Stornierung/Kündigung
Verträge haben eine bestimmte Laufzeit und eine Kündigungsfrist. Änderungen und Stornierungen sind reglementiert.

(1) Die Vertragslaufzeit des geschlossen Vertrags beginnt mit dem Tag der ersten Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin.

(2) Änderungen oder Stornierungen von Einmaligen Aufträgen sind bis zu 5 Werktagen vor Dienstleistungsbeginn kostenlos.

Im Falle einer Änderung oder Stornierung, die weniger als 5 Werktage vor Dienstleistungsbeginn erfolgt, wird dem Auftraggeber der vereinbarte Preis in voller Höhe in Rechnung gestellt.


Dies gilt auch für Stornierungen nach Dienstleistungsbeginn und „faktische Stornierungen“.


Eine „faktische Stornierung“ liegt vor, wenn der Auftraggeber der Auftragnehmerin bzw. dessen Personal die vertragsgemäße Ausführung des gebuchten Auftrags durch sein Verhalten unmöglich oder unzumutbar macht.


Dazu zählen insbesondere – aber nicht abschließend – diejenigen Fälle, in denen die Adresse aufgrund unzutreffender oder ungenauer Angaben von Seiten des Auftraggebers nicht auffindbar ist, der Auftraggeber zum Zeitpunkt des Auftragsbeginns nicht anwesend ist und nicht kontaktiert werden kann oder der Zugang zum Objekt der gebuchten Dienstleistung nicht ermöglicht wird etc.

Wenn der Termin für eine Reinigung auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, dann wird dieser Termin standardmäßig kostenpflichtig in Höhe der anfallenden Tagespauschale storniert.

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Termin kostenpflichtig, in Höhe einer anfallenden Tagespauschale, auf einen Arbeitstag umzubuchen oder die Reinigung zuzüglich des gesetzlich vereinbarten Feiertagszuschlags durchführen zu lassen. Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, bestimmt sich nach den Feiertagsgesetzen der einzelnen Bundesländer, in denen die Reinigung stattfindet. Sollte der Kunde eine Reinigung an einem Feiertag wünschen, wird der normale Tarif um einen Zuschlag erhöht, wie in § 7 Abs. (4) dieser AGB angegeben. Bei der Stornierung von wiederkehrenden Leistungen wird die Gebühr der stornierten Reinigung nicht erstattet.

(3) Kündigungen von Verträgen, die über eine fest vereinbarte Laufzeit von einem Monat geschlossen wurden oder Sparpakete, sind jeweils mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Laufzeitende möglich. Kündigungen von Verträgen, die über eine fest vereinbarte Laufzeit von 1,3, 6, 12 oder, 24 Monaten geschlossen wurden, sind jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende möglich.

Wird der Vertrag nicht fristgerecht bzw. nicht formgerecht gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit (z.B. weitere 1, 3, 6, 12 oder 24 Monate). Die Kündigungsfrist für die Verlängerung der Laufzeit beträgt

(i) bei einem Vertrag mit einer Laufzeit von einem Monat oder Tage und

(ii) bei einem Vertrag mit einer Laufzeit von 1,2,3,4,5, 6, 12 oder 24 Monaten 3 Monate vor dem Ende der Laufzeit.. Die vorzeitige Beendigung eines Vertrages, der über eine fest vereinbarte Laufzeit (z.B. 3,6, 12, 24 Monate) geschlossen wurde, entbindet den Kunden nicht von der Zahlung der bis zum Ende des befristeten Vertrags vorgesehenen Dienstleistungen und Rechnungen (der “Restvertragswert”). Bei Beendigung des Vertrages vor Laufzeitende, behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, den „Restvertragswert“ (Summe aller offenen Rechnungen bis zum Ablauf, der im Vertrag festgelegten Vertragslaufzeit) der Auftraggeberin in Rechnung zu stellen.“Wenn der Vertrag sich um die ursprüngliche Vertragslaufzeit automatisch verlängert, bleiben die AGB unberührt“

(4) Grundlage für den geschlossen Vertrag bilden die vom Auftraggeber gemachten Angaben. Diese beinhalten unter anderem, aber nicht ausschließlich Angaben zu Unternehmensart, Fläche des betroffenen Objekts, Frequenz der Leistungserbringung, Umfang und Art der Dienstleistung, Mitarbeiterzahl, Art und Beschaffenheit von Einrichtung und Mobiliar, etc. Der Auftraggeber versichert die Korrektheit sowie Vollständigkeit aller Angaben zu den Bedingungen, die für die Ausführung der Dienstleistung (Art und Umfang) maßgeblich sind. Weichen tatsächliche Bedingungen, die für die Ausführung der Dienstleistung (Art und Umfang) maßgeblich sind, von den vom Auftraggeber geschilderten Bedingungen ab, so behält sich Auftragnehmerin in den ersten sechs Wochen der Vertragslaufzeit das Recht vor, die vereinbarte Vergütung um maximal 20% zu erhöhen. Widerspricht der Auftraggeber der Erhöhung, steht beiden Parteien ein sofortiges Sonderkündigungsrecht zu.

(5) Alle Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.


(6) Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt von den in § 12 Abs. 1 bis 6 dieser AGB geregelten Fällen unberührt.‍


§ 13 Wettbewerbsklausel
Es ist untersagt, Kunden oder Mitarbeiter des Vertragspartners abzuwerben.

Den Vertragspartnern ist es während der Laufzeit des Vertrages und bis zu einem Jahr nach Beendigung untersagt, Kunden oder Mitarbeiter des anderen Vertragspartners abzuwerben bzw. zu beschäftigen oder selbstständig zu beauftragen.


§ 14 Zahlungsbedingungen und -weisen
Rechnungen sind sofort zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.


(1) Rechnungen sind netto ohne Abzüge sofort nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt, sofern nicht anderweitig gesondert vereinbart.


(2) Der Auftraggeber zahlt den Rechnungsbetrag an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung.

(3) Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung mindestens zweier aufeinanderfolgender Rechnungen im Verzug, so steht der Auftragnehmerin das Recht zu, vom Auftraggeber ab sofort eine Vorauszahlung der Vergütung für die zu erbringenden Leistungen zu verlangen.‍

§ 15 Änderungen der AGB
Putzen123 behält sich vor, die AGB zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.

Die Auftragnehmerin ist beim Vorliegen triftiger Gründe (z.B. bei einer Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktverhältnisse, Erweiterung oder Anpassung ihrer Dienste etc.) dazu berechtigt, einzelne Klauseln dieser AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit diese Änderungen für den Auftraggeber zumutbar sind. Etwaige Änderungen erfolgen nur in dem erforderlichen Umfang. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber auf die beabsichtigten Änderungen mindestens acht Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail, Fax oder Brief hinweisen und ihm die geänderte Fassung der AGB zugänglich machen. Die Änderungen gelten als genehmigt,

(i) wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Mitteilung schriftlich widerspricht, oder


(ii) wenn der Auftraggeber seinen bestehenden Vertrag mit zusätzlichen Services in der Unterhaltsreinigung anpasst, oder


(iii) wenn der Kunde seinen bestehenden Vertrag um Services in der Unterhaltsreinigung reduziert. Die Mitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und die Frist des Widerspruchs sowie auf die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang des Widerspruchs bei der Auftragnehmerin. Bei fristgerechtem Widerspruch haben beide Parteien das Recht, den zugrundeliegenden Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB zu kündigen.

§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Änderungen bedürfen der Schriftform. Unwirksame Bestimmungen werden ersetzt. Gerichtsstand ist Berlin.

(1) Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit/Gültigkeit der Schriftform; dies gilt gleichermaßen für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen der nach Maßgabe dieser AGB abgeschlossenen Verträge unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die nach Inhalt und Zweck der wirtschaftlichen Zielsetzung der von den Parteien beabsichtigten Bestimmungen am nächsten kommen.

(4) Gerichtsstand für alle aus den nach Maßgabe dieser AGB abgeschlossenen Verträgen zwischen der Auftragnehmerin und dem jeweiligen Auftraggeber resultierenden Streitigkeiten ist Berlin.

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